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FAQ's

1. Was genau ist eine CE Kennzeichnung?

  • Die CE Kennzeichnung legt für den europäischen Binnenmarkt einen Mindestsicherheitsstandard  für technische Produkte fest.

  • Durch die CE Kennzeichnung erklärt der Hersteller rechtsverbindlich, dass sein Produkt nach geltenden EU-Richtlinien und den EU-weit harmonisierten Normen entwickelt und gefertigt wird. Die CE Kennzeichnung wird also in Eigenverantwortung  des Herstellers oder seines Bevollmächtigten angebracht.

  • Gleiches gilt übrigens auch für Betriebsmittel und Maschinen, die selbst konstruiert und hergestellt wurden. Auch hier ist der Hersteller beziehungsweise der Betreiber verpflichtet, seinen Mitarbeitern sichere Maschinen und Betriebsmittel für die Fertigung der eigenen Produkte zur Verfügung zu stellen.

  • Die harmonisierten Vorschriften für die einzelnen Produktgruppen sind in den EU-Richtlinien definiert. Diese sind in jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt worden. Hier in Deutschland ist das die neunte Verordnung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).

2. Warum überhaupt ein CE Zeichen?

  • Leider legen viele Unternehmen Ihre Aufmerksamkeit erst auf Maschinensicherheit, wenn es zu einem Vorfall gekommen ist. Lebenslange gesundheitliche Folgen bis hin zum Tod sind dann nicht mehr mit "das haben wir schon immer so gemacht" wegzudiskutieren.

  • Natürlich ist eine ordentliche Maschinensicherheit auch mit einem gewissen Aufwand verbunden. Aber mit einer rechtssicheren, strukturierten und vor allem vollständigen technischen Dokumentation können Sie auch aus der Masse Ihrer Konkurrenten hervorstechen . Viele Auftraggeber (insbesondere große Konzerne oder Kommunen) legen großen Wert auf eine lupenreine technische Dokumentation  Ihrer Lieferanten.

3. Was benötige ich alles für eine CE Kennzeichnung?

Bevor Sie das CE Kennzeichen an Ihrem Produkt oder Ihrer Maschine anbringen dürfen, benötigen Sie folgendes:

  • Zunächst muss Ihre Maschine natürlich einmal sicher  sein. Was dazu mindestens erforderlich ist, wird in den entsprechenden Normen definiert.
  • In einer Risikobeurteilung  müssen dazu sämtliche Gefährdungen, die von der Maschine und deren Betrieb ausgeht, analysiert und verringert oder bestenfalls ganz beseitigt werden.
  • Zusätzlich ist eine ausführliche Betriebsanleitung  erforderlich. Diese ist für den sicheren Betrieb der Maschine unerlässlich und beinhaltet auch Informationen zu Wartung, Verhalten bei Störungen und Restrisiken. Die Betriebsanleitung muss dem Bediener jederzeit zur Verfügung stehen.
  • Für alle Gefährdungen, die nicht komplett verhindert werden können, müssen Piktogramme  mit Geboten, Warn- und Gefahrhinweisen an der Maschine angebracht werden.
  • Wurden diese Punkte erfüllt, stellt der Hersteller die Konformitäts - beziehungsweise Einbauerklärung  aus.

Nun dürfen Sie auch das CE Zeichen an Ihrer Maschine anbringen, üblicherweise an dem Typenschild.

4. ... und wenn wir die Maschine nur intern verwenden?

  • Auch eigene Produkte, Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel, die Sie nur betriebsintern  verwenden, müssen den geltenden Normen gerecht werden und benötigen somit ein CE Siegel.

  • Ihre Herstellerpflichten sind nämlich nicht  davon abhängig, dass Sie Ihr Arbeitsmittel oder Ihre Maschine an einen Endkunden weiterverkaufen.  Die Maschinenrichtlinie verpflichtet Sie, "vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme " für die Sicherheit ihrer Maschine sorgen.

5. Was ist mit alten Maschinen ohne CE Zeichen?

  • An Maschinen oder Anlagen die vor dem Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie erstmalig in Verkehr gebracht wurde, ist auch kein CE Zeichen am Typenschild vorhanden.

  • Kaufen Sie eine solche Gebrauchtmaschine ohne CE Zeichen ein, sind Sie im Allgemeinen nicht verpflichtet, das Konformitätsbewertungsverfahren "nachzuholen".

Außer:  Wurde die Altanlage "wesentlich verändert" oder verkettet und somit zu einer "Gesamtheit von Maschinen" hinzugefügt, ist hingegen in jedem Fall ein neues CE Kennzeichnungsverfahren durchzuführen.

Aber:  Es ist dennoch sicherzustellen, dass Altanlagen sicherheitstechnisch dem Stand der Technik  entsprechen! Als Betreiber haben Sie dafür zu sorgen, dass Ihre Mitarbeiter die Anlage sicher bedienen  können. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Sicherheitseinrichtungen und Schutzmaßnahmen nachbessern.

6. Was genau ist "Inverkehrbringen" bzw. "Inbetriebnahme"?

  • Inverkehrbringen ist laut Maschinenrichtlinie die "erstmalige Bereitstellung  einer Maschine [...] in der Gemeinschaft" (gemeint ist die europäische Gemeinschaft, sprich der europäische Wirtschaftsraum). Inbetriebnahme hingegen die "erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung ".
  • Wichtig ist diese Unterscheidung im Sinne der CE Kennzeichnung, denn darüber definiert sich, wer der Hersteller  ist. Denn dieser ist dem Gesetz nach für die Maschinensicherheit verantwortlich. Und Hersteller ist derjenige, der die Maschine unter seinem Namen und Marke in Verkehr bringt .
  • Es ist dabei nicht relevant, ob das Produkt tatsächlich neu ist, sondern nur, ob es dem Europäischen Markt neu ist!
  • Betrachten wir z. B. einen Importeur  von Maschinen aus sog. "Drittländern". Will dieser Maschinen im europäischen Wirtschaftsraum verkaufen, ist er derjenige, der diese "in der Gemeinschaft" in Verkehr bringen möchte und übernimmt dadurch unweigerlich Herstellerpflichten im Sinne der Maschinenrichtlinie . Damit ist der Importeur rechtlich in der Verantwortung, dass sein Produkt die europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllt.

7. Was zählt alles als "wesentliche Veränderung"?

  • Für viele Hersteller oder auch Betreiber stellt sich die Frage, was passiert mit der CE Kennzeichnung, wenn an einer Maschine Änderungen vorgenommen wurden? Die kurze Antwort ist: Die CE Konformität verliert ihre Gültigkeit , wenn eine "wesentliche Veränderung"  durchgeführt wurde.
  • Wurde eine Maschine von Ihnen wesentlich verändert, dann wird das Ergebnis dieser Veränderung rechtlich als eine "neue" Maschine betrachtet. Dadurch werden Sie zum Hersteller dieser "neuen" Maschine, mit allen einhergehenden Pflichten.
  • In der Maschinenrichtlinie selber wird die "wesentliche Veränderung" nicht definiert. Hierzu wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Interpretationspapier "Wesentliche Verän­derung von Maschinen" veröffentlicht.
  • Mithilfe dieses Papieres (insbesondere des enthaltenen Flussdiagramms) können Sie leicht eine Bewertung der Sachlage durchführen.
  • Gilt eine Maschine als "wesentlich verändert", muss sie einem neuen, separaten Bewertungsverfahren  in Hinblick auf CE Konformität unterzogen werden.

8. Was ist eine "verkettete Maschine" bzw. "Gesamtheit von Maschinen"?

  • Um eine "verkettete Maschine" oder eine "Gesamtheit von Maschinen", wie es offiziell heißt, handelt es sich, wenn mehrere Maschinen oder Maschinenteile "produktionstechnisch oder sicherheitstechnisch zusammenhängend" eine Gesamtfunktion  erfüllen. 
  • Es reicht dann nicht aus , Risikobeurteilungen für die einzelnen Komponenten durchzuführen. Es muss die Kombination aus Anlagenteilen und alle Gefährdungen, die durch das Zusammenspiel der Komponenten  entstehen können, berücksichtigt werden.
  • Das bedeutet, auch wenn CE-konforme Maschinenteile zusammengeführt  werden, entstehen möglicherweise an den Schnittstellen neue Gefährdungen , die ihrerseits durch ein CE Bewertungsverfahren für die Gesamtanlage neu bewertet werden müssen.

9. Was ist eine "unvollständige Maschine"?

  • Eine unvollständige Maschine ist "eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllt."
  • Einfach ausgedrückt, sind damit alle Bauteile gemeint, die in einer übergeordneten Maschine oder Anlage eingebaut werden.
  • Ein klassisches Beispiel ist ein Elektromotor: der Motor an sich erfüllt noch keine Funktion , erst durch die Verwendung in Zusammenhang mit anderen Komponenten wird dieser einem Nutzen zugeführt .
  • Für eine unvollständige Maschine wird eine sogenannte "Einbauerklärung" statt einer Konformitätserklärung ausgestellt. Statt einer klassischen Betriebsanleitung wird eine "Montageanleitung" erstellt und dem Produkt beigelegt.

10. Was ist eine Konformitätserklärung bzw. Einbauerklärung?

  • Die Konformitätserklärung beziehungsweise Einbauerklärung (bei unvollständigen Maschinen) ist das Dokument, in dem der Hersteller erklärt, dass sein Produkt oder seine Anlage nach allen geltenden EU-Richtlinien und den EU-weit harmonisierten Normen entwickelt und gefertigt wird.
  • Es handelt sich hierbei um ein separates  Dokument, welches spätestens bei Auslieferung zusammen mit der Betriebsanleitung dem Endkunden oder Betreiber übergeben werden muss.
  • Die Erklärungen müssen unter anderem die Anschrift des Herstellers, gegebenenfalls die Anschrift des Dokumentationsbeauftragten, eine Beschreibung der Maschine, die angewandten Richtlinien und Normen sowie eine Unterschrift durch den Hersteller enthalten.
  • Diese Dokumente sind kein Zertifikat  und werden nicht  durch eine offizielle Stelle geprüft  und zertifiziert. Sie werden durch den Hersteller, der für die Korrektheit der Erklärung die Verantwortung übernimmt, ausgestellt.

11. Müssen Betriebsanleitungen übersetzt werden?

  • Hier ist die Antwort laut Maschinenrichtlinie ein klares: Ja!
  • Betriebsanleitungen müssen in der oder den Amtssprachen des Landes verfasst werden, in dem die Maschine in Verkehr gebracht oder betrieben wird.
  • Das heißt für Sie als Hersteller: Für jedes Land, in dem Sie Ihre Maschine verkaufen oder betreiben wollen, müssen Sie dem Betreiber die Betriebsanleitung in seiner Amtssprache  zur Verfügung stellen.

12. Wie ist das eigentlich, wenn ich Produkte im Vereinten Königreich verkaufen möchte?

Vor dem Brexit:

  • Produkte mit CE-Kennzeichnung durften in der gesamten EU verkauft werden, auch im Vereinigten Königreich.

Nach dem Brexit:

  • UKCA-Kennzeichnung: Nach dem Brexit hat das Vereinigte Königreich sein eigenes Zeichen, das UK Conformity Assessed (UKCA)-Zeichen, eingeführt. Dieses Zeichen ist für Produkte erforderlich, die in Großbritannien (England, Schottland und Wales) verkauft werden. Das UKCA-Zeichen ähnelt dem CE-Zeichen, ist aber spezifisch für den britischen Markt.

Nordirland:

  • In Nordirland wird das CE-Zeichen aufgrund des Nordirland-Protokolls, das Nordirland in bestimmten Bereichen eine Angleichung an die EU-Vorschriften ermöglicht, weiterhin akzeptiert.

Übergangsfristen

  • Übergang zur CE-Kennzeichnung: Es gab eine Übergangsfrist, nach der Produkte mit CE-Kennzeichnung bis Ende 2024 im Vereinigten Königreich verkauft werden durften. Danach müssen die Produkte die UKCA-Anforderungen erfüllen, um in Großbritannien verkauft werden zu können.

Doppelte Kennzeichnung:

  • Einige Produkte benötigen je nach Produkt und dessen spezifischen Vorschriften sowohl die CE- als auch die UKCA-Kennzeichnung, um auf beiden Märkten verkauft werden zu können.

Die wichtigsten Schritte für den Verkauf von Produkten in Großbritannien

Ermitteln Sie die Anforderungen:

  • Stellen Sie fest, ob Ihr Produkt sowohl eine CE- als auch eine UKCA-Kennzeichnung benötigt oder nur eine. Dies hängt davon ab, wo Sie Ihr Produkt verkaufen wollen (Nordirland oder Großbritannien) und von den spezifischen Produktvorschriften.

Einhaltung der Vorschriften:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Produkt alle relevanten Vorschriften und Normen sowohl für die CE- als auch für die UKCA-Kennzeichnung erfüllt, falls zutreffend. Dies kann Tests, Dokumentation und manchmal auch die Zertifizierung durch eine benannte Stelle oder eine Konformitätsbewertungsstelle beinhalten.

Kennzeichnung:

  • Bringen Sie die CE- oder UKCA-Kennzeichnung auf Ihrem Produkt an, je nach Bedarf. Bei der UKCA-Kennzeichnung müssen Sie auch das UKCA-Zeichen auf dem Produkt, der Verpackung oder der Dokumentation gemäß den Richtlinien anbringen.

Dokumentation:

  • Bewahren Sie die erforderlichen technischen Unterlagen und eine Konformitätserklärung auf, um die Übereinstimmung Ihres Produkts mit den einschlägigen Vorschriften zu belegen.

Kontakt zu Behörden:

  • Bei Unklarheiten sollten Sie sich an die zuständige britische Aufsichtsbehörde oder einen Konformitätsspezialisten wenden, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Anforderungen für den von Ihnen anvisierten Markt erfüllen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die CE-Kennzeichnung zwar für Nordirland weiterhin gültig ist, dass aber für Produkte, die in Großbritannien verkauft werden, irgendwann das UKCA-Zeichen erforderlich sein wird, so dass Sie sich auf diesen Übergang vorbereiten müssen, wenn Sie planen, in diesem Teil des Vereinigten Königreichs zu verkaufen.

(V0.0.2)

13. Welche notifizierten Stellen gibt es für das UKCA Zeichen?

  • Beachten Sie, dass die notifizierten Stellen der EU nicht automatisch  auch im Vereinten Königreich anerkannt sind
  • In der Praxis ist es allerdings so, dass die meisten anerkannten Prüflabore sich auch rechtzeitig um eine entsprechende Anerkennung in Großbritannien bemüht haben.
  • Benötigen Sie also eine Baumusterprüfung oder ähnliches, fragen Sie einmal explizit nach den UKCA-Standards. In vielen Fällen werden Sie eine positive Antwort bekommen.
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